Allgemeine Behandlungsbedingungen
§ 1. Leistung:
Herr Michael Kopper führt bei o.g. Vertragspartner eine psychotherapeutische bzw. psychotraumatologische Fachbehandlung, Beratung bzw. Paarberatung durch. Hierbei handelt es sich um eine Heilpraktikerleistung (19.2). Herr Kopper ist Diplom-Psychologe und Heilpraktiker für Psychotherapie, jedoch kein approbierter Psychotherapeut. Termine der Leistungserbringung erfolgen nach Absprache.
§ 2. Honorar:
Zwischen den Vertragspartnern wird ein privates Behandlungshonorar von 125,- € / Coaching, Elterngespräch und Paartherapie 150,- € pro Std./Sitzung, unabhängig von der Erstattung durch die Kasse, vereinbart. Damit liegt der Satz über den Standardtarif dieser Leistung für Heilpraktiker. Bei Hausbesuchen wird die Dauer der An- und Abreise in der Höhe des Stundensatzes von 125,- € honoriert. Telefonate zur therapeutischen Beratung oder Krisenintervention werden pro angefangene Stunde mit 90,- € berechnet. Berichte sind mit 50,- € pro angefangener Seite zu vergüten, Stellungnahmen und Empfehlungen bis zu einer halben Seite mit 20,- €. Das Honorar entsteht unabhängig vom Behandlungserfolg, welcher nicht garantiert werden kann. Das Honorar wird im voraus abgerechnet.
§ 3. Ausfallhonorar
Aus organisatorischen Gründen müssen Termine frühestmöglich, spätestens 48 Stunden vor der vereinbarten Zeit bei einer Stunde und bei Doppelstunden eine Woche vorher abgesagt werden. Die Ausfallentschädigung entspricht dem Behandlungshonorar bei Nicht-Absage bzw. zu später Absage.
Im Krankheitsfall kann ein Termin maximal 24 Stunden vorher abgesagt werden (Nachweis per Attest).
Im akutmedizinischen Notfall, d.h. Unfall mit Verletzung oder Verletzung entsteht kein Ausfallhonorar (Nachweis per Attest).
§ 4. Zahlungsfristen und Zahlungsverzug:
Zeitpunkt der Rechnungsstellung obliegt der Praxis. Die Rechnung ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen. Bei Zahlungsverzug entsteht eine Mahngebühr von 10,- €. Bei einer Vorabzahlung ist die Rechnung für den jeweiligen Termin beglichen und wird bei fristgerechter Terminabsage zurückerstattet oder ein Ausweichtermin angeboten.
§ 5. Suizidalität bzw. Selbstverletzung
Der Patient/die Patientin sichert zu zum Zeitpunkt der Vertragsschließung nicht suizidal bzw. selbstverletzend zu sein. Bei Eintritt von Suizidalität bzw. selbstverletzendem Verhalten sichert der Klient zu, Herrn Kopper davon in Kenntnis zu setzen und umgehend psychiatrische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Suizidalität bzw. Selbstverletzung kann zur Vertragsauflösung und damit zum Behandlungsabbruch führen.
§ 6. Vorleistung und Vertragspartner
Der Behandlungsvertag kommt zwischen Herrn Michael Kopper und dem/der o.g. Patienten/in mit Terminvereinbarung zustande, unabhängig ob eine Leistungsvergütung über die Kasse erfolgt. Der Patient/die Patientin selber kümmert sich vor Behandlungsbeginn um eine schriftliche Kostenzusage von seiner Krankenkasse, um die Leistung erstattet zu bekommen. Ansonsten geht die Patientin/der Patient nach erbrachter Leistung bzw. Rechnungsstellung in Vorleistung.
§ 8. Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt mit jeder Terminvereinbarung zustande. Somit gelten bei jeder neuen Terminvereinbarung die Bestimmungen dieses Vertrages.
§ 7. Kündigung
Der Vertrag ist nach jeder Stunde mündlich kündbar, frühestens 48 Stunden vor dem jeweiligen Termin. Bei Doppelstunden eine Woche vor dem Termin. Die Kündigung bezieht sich auf den vereinbarten Termine/Termine. Geleistete Stunden sind in jedem Falle zu vergüten.